Der Abt


Der Abt von St. Egidien – zugleich Seelsorger des kaiserlichen Paares – konnte Messen lesen, Prozessionen durchführen, sich im Beten und Fasten üben. Als erster Mann der Kirche vor Ort hatte er nicht nur kaiserlichen Schutz. Das Kloster war von weltlicher Gerichtsbarkeit ausgenommen, hatte keine Steuern und Zölle zu entrichten und stand zumindest in der ersten Zeit unter dem Königsfrieden, Asyl für Flüchtige und Sünder zu sein. Der Abt hatte die päpstliche Vollmacht, zu vidimieren, d.h. alle Briefe und Urkunden notariell zu beglaubigen und zu exekutieren. Die Äbte von St. Egidien siegelten rot, was noch einmal ein besonderes Privileg darstellt, und galten seit jeher als Nürnbergs ranghöchste Geistliche.